Kfz- oder Vollkaskoversicherung zahlt nach Unfall oder Diebstahl nicht?
Nach einem Unfall, Wildschaden oder Diebstahl berufen sich Kasko-Versicherer häufig auf grobe Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, oder bestreiten den geschilderten Schadenhergang insgesamt.
Typische Ablehnungsgründe:
Vorwurf grober Fahrlässigkeit
Alkohol- oder Drogeneinfluss
Bestreiten des Schadenhergangs
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten
Ihre Möglichkeiten
Auch hier muss der Versicherer den Vorwurf grober Fahrlässigkeit im Streitfall beweisen. Bei Quotenkürzungen kommt es oft auf den Grad des Verschuldens an – häufig lässt sich eine vollständige Kürzung auf eine Teilkürzung reduzieren oder ganz abwenden.
Ich prüfe Ihren Schadenfall und die Ablehnungsgründe Ihres Kasko-Versicherers und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.
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