Lebens- und Unfallversicherung

Lebens- oder Unfallversicherung lehnt Leistung ab?

Bei Lebensversicherungen berufen sich Versicherer im Todesfall häufig auf eine Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsschluss. Bei der Unfallversicherung wird oft bestritten, dass überhaupt ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorlag, oder die Invaliditätsbemessung wird angezweifelt.

Typische Ablehnungsgründe:

Anzeigepflichtverletzung

Fristversäumnis ärztliche Erstfeststellung

Fehlender Unfallbegriff

Streit über Invaliditätsgrad

Ihre Möglichkeiten

Die Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung wegen Anzeigepflichtverletzung sind streng – viele Versicherer berufen sich darauf zu Unrecht. Auch die Invaliditätsbemessung lässt sich durch ein Gegengutachten infrage stellen.

Ich prüfe, ob die Ablehnung rechtlich Bestand hat, und setze Ihren Anspruch oder den Anspruch der Hinterbliebenen durch.

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