Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung verweigert Deckungszusage?

Rechtsschutzversicherer lehnen Deckungsanfragen häufig mit dem Hinweis auf angeblich fehlende Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ab. Diese Einschätzung des Versicherers ist nicht das letzte Wort – Sie haben Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Typische Ablehnungsgründe:

Fehlende Erfolgsaussichten

Vermeintlicher Risikoausschluss

Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalls

Ihre Möglichkeiten

Sie können das Stichentscheid-Verfahren einleiten oder die Deckungsablehnung im Wege der Klage gerichtlich überprüfen lassen. In vielen Fällen lässt sich eine zunächst verweigerte Deckung doch noch durchsetzen.

Ich prüfe die Ablehnung Ihres Rechtsschutzversicherers und vertrete Sie gegenüber dem Versicherer – außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich.

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