Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zahlt nach Schaden nicht?
Nach Einbruch, Brand oder Leitungswasserschaden berufen sich Versicherer gerne auf grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Obliegenheiten, etwa bei der Schadenmeldung oder Schadenminderung. Das muss nicht das letzte Wort sein.
Typische Ablehnungsgründe:
Vorwurf grober Fahrlässigkeit
Zweifel am Einbruchsnachweis
Verletzung von Anzeige- und Aufklärungsobliegenheiten
Unterversicherung
Ihre Möglichkeiten
Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit muss der Versicherer im Streitfall beweisen – das gelingt häufig nicht in dem behaupteten Umfang. Auch Kürzungen wegen vermeintlicher Obliegenheitsverletzungen sind oft angreifbar.
Ich prüfe Ihren Schadenfall und die Ablehnungsgründe und vertrete Sie gegenüber dem Versicherer.
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