Gebäude- und Hausratversicherung

Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zahlt nach Schaden nicht?

Nach Einbruch, Brand oder Leitungswasserschaden berufen sich Versicherer gerne auf grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Obliegenheiten, etwa bei der Schadenmeldung oder Schadenminderung. Das muss nicht das letzte Wort sein.

Typische Ablehnungsgründe:

Vorwurf grober Fahrlässigkeit

Zweifel am Einbruchsnachweis

Verletzung von Anzeige- und Aufklärungsobliegenheiten

Unterversicherung

Ihre Möglichkeiten

Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit muss der Versicherer im Streitfall beweisen – das gelingt häufig nicht in dem behaupteten Umfang. Auch Kürzungen wegen vermeintlicher Obliegenheitsverletzungen sind oft angreifbar.

Ich prüfe Ihren Schadenfall und die Ablehnungsgründe und vertrete Sie gegenüber dem Versicherer.

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